Mit der steigenden Prävalenz von Diabetes mellitus stellt sich die Frage, inwiefern die Erkrankung Menschen derart beeinträchtigen kann, dass sie einen Behinderungsgrad beantragen und folglich einen Schwerbehindertenausweis erhalten können.
In Deutschland, wo das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Anstieg der Diabeteserkrankungen auf 7,2 Prozent in der Altersgruppe zwischen 18 und 79 Jahren verzeichnet, gewinnt diese Frage zunehmend an Bedeutung.
Die überwiegende Mehrheit der Fälle betrifft Typ-2-Diabetes, welcher laut Bundesgesundheitsministerium und RKI für rund 90 Prozent der Diagnosen verantwortlich ist. Obwohl viele Betroffene mit einer guten Blutzuckereinstellung ein weitgehend normales Leben führen können, gibt es dennoch Situationen, in denen die Erkrankung das tägliche Leben und die Berufsausübung erheblich einschränken kann. Insbesondere bei Risiken einer Unterzuckerung, die im Straßenverkehr oder auf Reisen gefährlich werden können, werden Einschränkungen deutlich.
Das Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB IX) definiert Menschen mit Behinderungen als solche, die durch verschiedene Beeinträchtigungen in Kombination mit gesellschaftlichen und umweltbedingten Barrieren in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Ein Behinderungsgrad von mindestens 50 auf einer Skala bis 100 gilt dabei als schwerbehindert.
Interessanterweise basiert die Einstufung des Grades der Behinderung (GdB) bei Diabetes seit 2010 auf dem Therapieaufwand und nicht mehr ausschließlich auf dem Therapieergebnis. Dies berücksichtigt den individuellen Aufwand, der zur Regulation des Blutzuckerspiegels betrieben werden muss. Personen, die mehrmals täglich ihren Blutzuckerspiegel messen und Insulin spritzen müssen, können demnach als schwerbehindert eingestuft werden und sind somit deutlich in ihrer Lebensführung beeinträchtigt.
Die Anerkennung eines Behinderungsgrades und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises können für Menschen mit Diabetes bedeutende Unterstützung und Erleichterungen im Alltag mit sich bringen, einschließlich möglicher Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung und verbesserten Lebensqualität für Menschen mit Diabetes dar.
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