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Krankenkassen-Zusatzbeiträge ab Januar 2023

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Krankenkassen-Zusatzbeiträge ab Januar 2023: So lassen sich Preise und Leistungen vergleichen sowie Kündigungsfristen einhalten

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland steigt ab 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, einzelne Kassen können auch stärker erhöhen. Auf der unabhängigen Übersichtsseite www.zusatzbeitrag2023.de können sich gesetzlich Versicherte tagesaktuell über die tatsächliche Beitragshöhe und mögliche Einsparpotenziale informieren, denn von ihrer Krankenkasse werden sie dieses Jahr nicht wie sonst über Änderungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Spätestens bis zum 2. Januar 2023 werden auf der Übersichtsseite alle Zusatzbeiträge aufgelistet sein.

„Gesetzlich Versicherte sollten auch im Blick haben, dass viele Krankenkassen zudem Änderungen an ihren freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen vornehmen. Wichtig ist auch, bei einem möglichen Wechsel Kündigungsfristen auf dem Schirm zu haben“, rät Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die neben der Übersichtsseite www.zusatzbeitrag 2023.de auch das Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt.
Auf www.gesetzlichekrankenkassen.de sind auch die Änderungen bei den Mehr- und Zusatzleistungen berücksichtigt. Wenn eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht, können auch solche Personen wechseln, die weniger als zwölf Monate bei dieser Kasse versichert sind – sie machen dann vom „Sonderkündigungsrecht“ Gebrauch. „Unabhängig von der Versicherungszeit ist ein Kassenwechsel immer nur mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich. Die Kündigung spricht der oder die Versicherte dabei allerdings nicht selbst aus, sondern wird durch die Antragstellung bei einer neuen Kasse in die Wege geleitet – und dafür sollte man auch etwas Bearbeitungszeit einplanen“, erklärt Thomas Adolph. Für ein effektives Timing empfiehlt der Experte folgenden Fahrplan:

Preis-Leistungsvergleich machen.
Ggf. Antrag stellen bei der neuen passenden Kasse, die die Kündigung der bisherigen Kasse übernimmt.
Erfolgen Schritt 1 bis 3 im Januar 2023, können gesetzlich Versicherte ab dem 1. April 2023 von den Vorzügen ihrer neuen Kasse profitieren.
Die Antragstellung wird übrigens kundenfreundlicher und leichter: Sowohl auf www.zusatzbeitrag2023.de als auch auf dem Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de stehen für viele Krankenkassen jetzt auch Online-Anträge zur Verfügung, die keine Unterschrift benötigen und sich auf die wirklich relevanten Fragen beschränken.

Wir über uns:

Um sich im Dickicht aus Gesetzesparagraphen, freiwilligen Mehr- und Zusatzleistungen, Satzungsregelungen und vertraglichen Vereinbarungen zurechtzufinden, verschafft www.gesetzlichekrankenkassen.de den mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland einen Überblick und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der passenden Krankenkasse.

1999 startete unser Dienst, der schon im Jahr 2000 neben dem Beitragsvergleich um einen Leistungsvergleich ergänzt wurde. Dieser konzentriert sich bis heute auf Mehrleistungen, denn rund 96% der Kassenleistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Mit der interaktiven Kassensuche können Nutzer deshalb genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Zahlreiche Hintergrundinformationen ergänzen das kostenfreie Angebot.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 25. April 2024 | Peter Wilhelm 25. April 2024

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