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Podologie

ist die Lehre von den Füßen (gr. pous = Fuß). Als Podologie wird die nichtärztliche Heilkunde am Fuß bezeichnet. Nachdem das Bundeskabinett am 25. Oktober 2000 das sogenannte Podologengesetz verabschiedet hat, ist die Berufsbezeichnung „Podologin“/“Podologe“ gesetzlich geschützt. „Mit dem neuen Beruf, der die Qualität der Ausbildung sichert, wird den Ärzten ein qualifizierter Fachberuf zur Seite gestellt, der wichtige Aufgaben in der Prävention, Therapie und Rehabilitation im Bereich der medizinischen Fußpflege übernehmen kann. Dies gilt insbesondere für Behandlungsmaßnahmen an Patienten, bei denen die medizinische Fußbehandlung mit erheblichen Risiken verbunden sein kann, wie z. B. bei Patienten mit Diabetes, Durchblutungsstörungen, Blutkrankheiten oder besonderen Infektionsrisiken.“ (Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 92 des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2002.)


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Lesezeit ca.: 50 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 26. Januar 2023

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