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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Vom Gesetzgeber beauftragt entscheidet er, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Außerdem beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich. Unterstützt wird der Ausschuss durch Gutachten vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Lesezeit ca.: 28 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 26. Januar 2023

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